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Übung Amoklage Bickebergschule Villingen vom 01.07.2017

Die gemeinsame Polizeidienstvorschrift der deutschen Länder (PDV100 Nr. 4.11a.1.1) definiert Amok wie folgt:

„Eine Amoklage im polizeitaktischen Sinne liegt vor, wenn ein Täter

anscheinend wahllos oder gezielt

·         insbesondere mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung,

·         eine in der Regel zunächst nicht bestimmbare Anzahl von Personen verletzt oder getötet hat bzw. wenn dies zu erwarten ist und

·         er weiter auf Personen einwirken kann.

Eine Amoklage im polizeitaktischen Sinn liegt bereits dann vor, wenn Anhaltspunkte ein solches Täterverhalten unmittelbar erwarten lassen.“ (PDV100 Nr. 4.11a.1.1).

Diese „pragmatische Definition“ stellt auf die erkennbare Gefahrensituation ab, damit die Polizeikräfte schnell und angemessen reagieren können. Ob die Tat geplant war oder welches Motiv der Täter hat, ist kein Kriterium in der Dienstvorschrift, da die Motivation des Täters oft nicht sofort erkennbar ist und erst später ermittelt werden kann.

 

Bundesinnenminister Thomas de Maizière stellt fest, dass „Deutschland im Visier des Terrorismus“ steht.

Amokläufe an den Schulen in Erfurt und Winnenden lassen uns bewusst werden, dass dieses Horrorszenario jederzeit, überall passieren kann.

Hier setzt die Übung vom vergangenen Wochenende an, simuliert wurde ein Amoklauf an der Villinger Bickebergschule, einer Schule in der über 600 Kinder von mehr als 50 Lehrern unterrichtet werden. In einem Szenario wie Diesem müssen sich die anrückenden Einsatzkräfte auf panisches, chaotisches Durcheinander mit vielen toten, verletzten und verstörten Menschen einstellen und trotzdem „funktionieren“.

 

Unter der Leitung eines Bereitschaftspolizisten, der beim Münchner Amoklauf vergangenes Jahr im Einsatz war und darüber hinaus ehrenamtlich bei den Maltesern mitwirkt, wurde diese Übung geplant. In den Räumlichkeiten der Malteser versammelten sich u.a. Rettungssanitäter der Malteser und des DRK, sowie die THW Ortsverbände Villingen und Donaueschingen zu einem theoretischen Teil über polizeiliche Sonderlagen wie die zu simulierende Amoklage an einer Schule. Denn in einem solchen Einsatz werden Spezialkräfte zu denen SEK, GSG9, KMRD, Bundeswehr aber neben den Rettungsdiensten auch Spezialeinheiten wie das THW gerufen. Allem Voran gilt das Thema Eigensicherung, welches auch im anschließenden Praxisteil umgesetzt wurde.

 

Das bedeutet u.a. das Rettungssanitäter, sowie Einsatzkräfte des THW im gesicherten Bereich verbleiben, bis die polizeiliche Lage als gesichert gilt. Erst nach dieser Meldung begaben sich Erkundungstrupps aus Notarzt und Sanitäter in das Gebäude um sich ein Bild der Lage zu machen und verletzte Personen, für die im Anschluss eintreffenden Rettungssanitäter, zu kennzeichnen.

Unsere Aufgabe war, die herauseilenden Kinder abzufangen und zu einer Sammelstelle zu begleiten. Außerdem wurden Bergetrupps in das Gebäude gerufen, um versperrte Klassenzimmer aufzubrechen, Personen aus dem Gebäude zu begleiten, auch wurde ein Leiterhebel eingesetzt, um Kinder aus einem versperrten Klassenzimmer im zweiten Stock zu retten.

 

Nach Übungsende wurden im Kreis aller Führungskräfte, neutralen Beobachtern der Landesschule der Malteser, sowie des Landratsamtes Villingen- Schwenningen die gewonnen Erkenntnisse besprochen.

 

Im Nachgang bleibt die Erkenntnis, dass Übungen wie diese nicht oft genug wiederholt werden können, gerne werden wir, und da spreche ich sicher für alle Einsatzkräfte, „Übungsweltmeister“ um bei einem Szenario wie diesem funktionieren zu können.   


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